Urteil im Bota-Prozess in Tübingen

Für die tödliche Messerattacke im Alten Botanischen Garten in Tübingen soll der Angeklagte sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Urteil des Landgerichts Tübingen ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung geht in Revision. Sie hatte einen Freispruch gefordert, weil der Angeklagte sich nach ihrer Darstellung nur selbst verteidigt haben soll. Im März war ein 23jähriger Mann bei dem Messerangriff tödlich verletzt worden.