Urteil im Bota-Prozess in Tübingen

Im Prozess um die tödliche Messerattacke im Alten Botanischen Garten hat das Landgericht Tübingen den Angeklagten zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts gab es zwischen ihm und dem Opfer Streit, weil er sich bei einem Drogengeschäft übervorteilt fühlte. Der 28jährige Angeklagte hatte die Tat gestanden. Die Verteidigung will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.