Am Amtsgericht Tübingen wurde gestern ein früherer Notar wegen Bestechung schuldig gesprochen. Laut Gericht soll er in sechs Fällen gesetzlich vorgeschriebene Gebühren unrechtmäßig um 25 Prozent reduziert haben. Der Grund: „Kundenbindung“. Sowohl der Notar als auch ein Unternehmer wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – der Unternehmer will in Berufung gehen.