Notar in Tübingen verurteilt

Am Amtsgericht Tübingen wurde gestern ein früherer Notar wegen Bestechung schuldig gesprochen. Laut Gericht soll er in sechs Fällen gesetzlich vorgeschriebene Gebühren unrechtmäßig um 25 Prozent reduziert haben. Der Grund: „Kundenbindung“. Sowohl der Notar als auch ein Unternehmer wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – der Unternehmer will in Berufung gehen.