Weiterhin Maskenpflicht in städtischen Gebäuden

In städtischen Gebäuden in Tübingen gilt auch weiterhin die Maskenpflicht. Mitarbeiter und Besucher müssen daher zum Beispiel in der Stadtbücherei, im Stadtmuseum oder dem Hölderlinturm nach wie vor eine FFP2-Maske tragen. Die Stadt Tübingen macht bei der Fortführung der Maskenpflicht von ihrem Hausrecht Gebrauch. In Baden-Württemberg ist gestern ein Großteil der Corona-Maßnahmen weggefallen.