Weihnachtsgeldcheck im Kreis Tübingen

Einen Weihnachtsgeldcheck empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten den Arbeitnehmern im Kreis Tübingen. Vor allem für Minijobber kann es sich laut NGG lohnen, ihre Ansprüche im Arbeitsvertrag nachzulesen. Wo der Chef den Mitarbeitern ein Extragehalt zahle, gelte das anteilig auch für Minijobber. Einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld gebe es nicht, so die NGG. In Betrieben mit Tarifvertrag bekommen drei Viertel der Mitarbeiter Weihnachtsgeld; in Betrieben ohne Tarifbindung ist es knapp die Hälfte.