Wegegebot im Schönbuch

Im Schönbuch lebt eines der wenigen Rotwildvorkommen im Land. Um dies zu schützen, gilt zum ersten Mal überhaupt bis Ende März ein Wegegebot für Menschen und eine Leinepflicht für Hunde. Die Abteilung Forst des Landratsamts Tübingen befürchtet ohne das Verbot starke Schäden am Wald, da das Rotwild bei häufiger Beunruhigung anfängt die Rinde junger Bäume zu fressen. Die Ergebnisse der jüngsten Waldinventur belegen diese Befürchtungen.