Ein Mann aus Balingen muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis, weil er seinen Stiefsohn bei einem Familienkrach aus dem Fenster gestoßen hat. Der Jugendliche war vor einem Jahr aus dem 2. Stock gestürzt und hatte sich schwer verletzt. Das Landgericht Hechingen hatte die Tat als versuchten Totschlag bewertet. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Mannes. Das Urteil ist damit rechtskräftig.