Verwaltungsgericht Stuttgart lehnt Eilanträge für Corona-Sofortimpfung ab

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat drei Eilanträge von Menschen abgewiesen, die eine Sofortimpfung gegen Corona erzwingen wollten. Das Gericht legte Bedingungen für eine Abweichung von der Impfreihenfolge fest. Das Risiko bei hochbetagten Menschen macht demnach einen frühen Impfzeitpunkt erforderlich. Bei einer Krebserkrankung oder Querschnittslähmung gilt das laut Urteil nicht.