Vermietung von Wohnungen als Ferienunterkünfte in Tübingen verboten

Die Stadt Tübingen hat die Vermietung von Wohnungen als Ferienunterkünfte verboten. In Reutlingen gibt es nach einem Bericht des „Generalanzeigers“ eine Diskussion über eine solche Verordnung. Oberbürgermeister Keck sagte der Zeitung, er sei dafür. Er sehe aber keine Mehrheit dafür im Gemeinderat. In Reutlingen würden außerdem nur wenige Wohnungen als Ferienunterkünfte angeboten.