Verfahren gegen Palmer wegen Nötigung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat das Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Boris Palmer wegen Nötigung eingestellt. Palmer selbst stellte ein Foto des Bescheids auf seine Facebookseite. Im November gab es eine Auseinandersetzung zwischen Palmer und einem Studenten. Der Student soll ihn beschimpft haben. Aufgrund von nächtlicher Ruhestörung wollte Palmer dann die Personalien des Mannes aufnehmen. Als dieser sich weigerte habe Palmer ihm und seiner Begleiterin den Weg versperrt und die beiden fotografiert. Daraufhin zeigte die Frau Palmer wegen Nötigung an.