Heute will das Sigmaringer Verwaltungsgericht ein Urteil über die umstrittenen Windräder in Sichtweite vom Schloss Lichtenstein fällen. Eine Firma aus Sonnenbühl will mit der Klage erreichen, dass sie fünf Windräder in rund drei Kilometer Entfernung zum Schloss errichten darf. Beklagter ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Kreis Reutlingen, es will die Windräder verhindern, da sonst der Blick vom und zum Schloss empfindlich gestört werden könnte.