Urteil gegen Supermarkterpresser vom Bodensee aufgehoben

Ein Supermarkterpresser vom Bodensee darf nicht wegen Mordversuchs verurteilt werden, weil er vergiftete Babynahrung ausgelegt hat. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob ein entsprechendes Urteil auf. Der Mann hatte vor Gericht zugegeben, dass er Babynahrung mit Gift in Geschäfte in Friedrichshafen gebracht und rund 12 Millionen Euro verlangt hat. Der BGH sagt: er hat vor dem Gift gewarnt. Damit gebe es keine Mordabsicht. Der Fall muss neu verhandelt werden.