Zwei Euro pro Person und Übernachtung: Der Gemeinderat von Meßstetten hat eine Übernachtungssteuer beschlossen. Sie soll ab 2027 eingeführt werden, dann gilt sie für alle Erwachsenen, die in einem „Beherbergungsbetrieb“ übernachten, also in einem Hotel, einer Jugendherberge oder einer Ferienwohnung. Die Stadt hofft, durch die Übernachtungssteuer rund 50.000 Euro pro Jahr einzunehmen