Tübinger Verpackungssteuer ist unwirksam

Die Tübinger Verpackungssteuer auf Einweggeschirr ist vor Gericht gekippt worden. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gab der Inhaberin eines Schnellrestaurants Recht. Sie war der Ansicht, dass die Stadt eine solche Steuer gar nicht erheben darf. Gestern hatte Oberbürgermeister Palmer vor Gericht noch einmal für die Abgabe geworben. Die genaue Urteilsbegründung kündigte das Gericht für April an.