Tübinger Regierungspräsidium überprüft Altfahrzeug-Verordnung

Die Altfahrzeug-Verordnung verpflichtet Fahrzeug- und Fahrzeugteilehersteller, den Einsatz von Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom zu begrenzen. Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat dies bei 50 zufällig ausgewählten Firmen überprüft. Die Verbote wurden meist eingehalten, nur bei einer Kabelummantelung eines Scheibenwischermotors und einer Kunststoffschiene eines Scheibenwischers wurde zu viel Blei festgestellt.