Tübinger Landgericht entscheidet über Negativzinsen der Kreissparkasse

Heute will das Tübinger Landgericht eine Entscheidung über Negativzinsen bei der Kreissparkasse Tübingen fällen. Die Verbraucherzentrale des Landes hatte nach einer Beschwerde geklagt. Ein Kunde bekam für einen Sparvertrag 1,25 Prozent Staffelzins, was aber mit einem variablen Zins von minus 0,9 Prozent verrechnet wurde. Das Gericht hatte bereits im Januar entschieden, dass die Volksbank Reutlingen bei laufenden Verträgen keine Negativzinsen aufbürden darf.