Milchkaffee ist steuerrechtlich nicht dasselbe wie Milchkaffee. Bei Cappuccino mit Kuhmilch gilt eine Mehrwertsteuer von 7 Prozent. Mit Hafermilch gilt der Satz von 19 Prozent. Ein Tübinger Cafébesitzer hält das für ungerecht und protestiert mit einem Trick. In seinem Café steht eine 30 Zentimeter hohe Holzkuh. Ihr Euter ist mit Hafermilch befüllt. Er verkauft sie als “Kuhmilch” und ist bereit für einen Rechtsstreit.