Tübingen ordnet Schnelltestpflicht für auswärtige Gäste an

Die Stadt Tübingen hat eine Schnelltestpflicht für auswärtige Gäste angeordnet. Einen negativen Schnelltest müssen demnach alle Besucher vorweisen, die aus einem Kreis mit einer Coronafallzahl über der 50er-Alarmschwelle kommen. Oberbürgermeister Palmer erwartet einen starken Andrang in der Stadt. Er sagte, dass Einkaufsgäste aus Gebieten mit höherem Risiko die Öffnung in Tübingen gefährden könnten.