Tübingen braucht Schöffinnen und Schöffen

Die Stadt Tübingen braucht für die Amts- und Landgerichte Schöffinnen und Schöffen. Die ehrenamtlichen Laienrichter ergänzen in den Gerichten die Berufsjuristen. Sie sollen Menschenkenntnis und gesundes Rechtsempfinden einbringen. Die Bewerbung für die Schöffenwahl geht über die Webseite der Stadt. Die Frist endet am 30. April. Die Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024 und dauert fünf Jahre.