Tübingen: Abgelaufene Aufenthaltstitel gelten weiter

Wer aus einem Land außerhalb der EU kommt und längere Zeit in Deutschland bleiben will, braucht einen gültigen Aufenthaltstitel. Ein Dokument, das den Aufenthalt in Deutschland erlaubt. Wer einen Verlängerungsantrag stellt, bekommt in der Zeit vom Antrag bis zur Entscheidung eine Fiktionsbescheinigung. Das kann das Ausländeramt aber gerade nicht leisten. Die Unistadt Tübingen hat deshalb festgelegt, dass ablaufende Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt des Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde weiter gelten sollen.