Testpflicht für Mitarabeiter städtischer Kitas in Tübingen

Das neue Kindergartenjahr hat angefangen. In Tübingen müssen Mitarbeiter der städtischen Kitas an jedem Arbeitstag einen Corona-Schnelltest machen, wenn sie nicht geimpft sind. Das gilt zunächst bis zum 1. Oktober. Oberbürgermeister Palmer sagte, dass das zum Schutz der Kinder nötig ist. Kleine Kinder können selbst nicht geimpft werden. Von den 660 Beschäftigten der städtischen Kitas sind 80 Prozent immunisiert.