TEILNAHMEBEDINGUNGEN VEREINS-CHALLENGE 

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen bei Neckaralb Live

Die Radio Neckaralb Live GmbH + Co. KG, Obere Wässere 6-8, 72764 Reutlingen (nachfolgend: „Neckaralb Live“) führt Gewinnspiele ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch. Neckaralb Live behält sich jedoch vor für einzelne Gewinnspiele separate Teilnahmebedingungen vorzusehen.

  1. Veranstalter; Auslobender

(1) Veranstalter des Gewinnspiels „Die Zollernalb Vereins-Challenge“ ist die Neckaralb Live GmbH + Co. KG, Obere Wässere 6-8, 72764 Reutlingen (nachfolgend „Neckaralb Live“).

(2) Der Gewinn (100,- Euro für die ersten 25 sich bewerbenden Vereine und vier Hauptpreise im Gesamtwert von 5.000,- Euro) wird ausschließlich für Vereine mit Sitz im Zollernalbkreis durch die Sparkasse Zollernalb, Friedrichstraße 3, 72336 Balingen (nachfolgend „Sparkasse“) zur Verfügung gestellt. Auslobende im Sinne von § 657 BGB ist die Sparkasse, welche während der Durchführung des Gewinnspiels von Neckaralb Live vertreten werden.

  1. Gewinnspiel

(1) Der Veranstalter führt im Zusammenhang mit dem Hörfunkprogramm von Radio Neckaralb Live, insbesondere im Internet, bei Veranstaltungen sowie dem Hörfunkprogramm selbst, das Gewinnspiel „Die Zollernalb Vereins-Challenge“ (nachfolgend „Gewinnspiel“) durch, in dessen Rahmen spendenfähige Vereine zur Förderung des Gemeinwohls (nachfolgend „Vereine“) spenden für ihren Zweck einsammeln können.

(2) Im Zeitraum vom 10.07.2019 bis einschließlich zum 28.07.2019 können sich Vereine aus dem Zollernalbkreis bei Neckaralb Live per Mail an deinechance@neckaralblive bewerben und begründen, warum gerade sie eine Förderung bekommen sollen.

 

(3) Die 25 Vereine, die sich als erste beworben haben, bekommen die 100 Euro als Spende bereits vor der Abstimmung der Jury ausbezahlt. Nach Möglichkeit sollte das Geld auf ein Vereinskonto bei der Sparkasse überwiesen werden.

(4) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Ansprüche der Vereine gegen den Veranstalter oder die Sparkasse sind in diesem Fall ausgeschlossen.

  1. Ausgelobte Gewinne; Ermittlung des Gewinners

(1) Während dem Zeitraum vom 26.07.2019 bis einschließlich 02.08.2019 werden die ausgewählten Vereine im Radio vorgestellt.

(2) Eine Jury, bestehend aus Vertretern von Neckaralb Live und der Sparkasse, wählt ab 29.07.2019 drei Vereine aus, die am 02.08.2019 am Live-Finale teilnehmen und um die Hauptpreise spielen dürfen.

(3) Der vierte Verein, der um die Hauptpreise spielen darf, wird von den Hörern ausgewählt. Ebenfalls am 26.07.2019 können die Hörer auf der Facebook-Fanseite der Sparkasse in der Kommentarfunktion des an diesem Tag geposteten Beitrags zum Gewinnspiel den Namen eines Vereines, der sich im Vorfeld beworben hat, nennen bzw. verlinken, der als vierter Verein teilnehmen soll. Der Verein mit den meisten Nennungen gewinnt.

(4) Alle Vereine bekommen per Mail am 01.08.2019 Bescheid, ob sie unter den vier Vereinen sind, die um die Hauptpreise spielen. Der Gewinn geht direkt auf das Vereinskonto der ausgewählten Vereine. Nach Möglichkeit sollte das Geld auf ein Vereinskonto bei der Sparkasse überwiesen werden.

(5) Die Spenden der Sparkasse sind bis zu einem maximalen Betrag von 7.500 Euro gedeckelt.

  1. Teilnahmeberechtigte Vereine; Teilnahme

(1) Am Gewinnspiel können alle gemeinnützig anerkannten Vereine teilnehmen, deren Vereinssitz im Zollernalbkreis liegt.

(2) Der Veranstalter und die Sparkasse sind berechtigt, einen Verein ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

(3) Jeder Verein kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.

(4) Ein Verein kann durch eine natürliche Person, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat (nachfolgend „Teilnehmer“), per Post oder Email an den Veranstalter oder über den Internetauftritt des Veranstalters unter www.neckaralblive.de zur Teilnahme angemeldet werden.

(5) Mitarbeiter des Veranstalters oder der Sparkasse können keine Teilnehmer sein.

(6) Wird ein Verein durch mehrere Teilnehmer angemeldet, so ist der Veranstalter berechtigt, ausschließlich die Anmeldung des zeitlich ersten Teilnehmers zu berücksichtigen oder den Verein insgesamt von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.

(7) Für die erfolgreiche Anmeldung des Vereins am Gewinnspiel hat der Teilnehmer bei der Anmeldung seinen Namen, die Telefonnummer und Email-Adresse unter der er erreichbar ist, Namen, Anschrift und Ansprechpartner des Vereins, sowie die Bankverbindung anzugeben.

  1. Auszahlung des Gewinns

(1) Als Zahlungsempfänger kann nur der Verein gelten. Die Spende wird nicht auf ein Konto einer Privatperson angewiesen.

  1. Personenbezogene Daten, Einwilligung

(1) Mit der Anmeldung des Vereins willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers, insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift, für die Durchführung des Gewinnspiels erhebt, speichert, nutzt oder auf sonstige Weise verwendet. Die Einwilligung des Teilnehmers ist jederzeit frei widerruflich.

(2) Nach Beendigung des Gewinnspiels wird der Veranstalter die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unverzüglich löschen.

(3) Der Teilnehmer willigt ferner ein, dass sein Name im Falle eines Gewinns des von ihm angemeldeten Vereins, insbesondere im Hörfunkprogramm des Veranstalters und auf dessen Internetseiten, durch den Veranstalter genannt wird.

(4) Der Teilnehmer willigt ein, dass der Veranstalter, die Sparkasse oder ein von ihnen beauftragter Dritter im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen von den Teilnehmern anfertigt und dass diese Ton, Foto- oder Filmaufnahmen vom Veranstalter oder der Sparkasse im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel in dessen Hörfunkprogramm ausgestrahlt, in deren Internetseiten eingebunden oder auf sonstige Weise veröffentlicht werden.

  1. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Jeder Teilnehmer erkennt mit seiner Teilnahme am Gewinnspiel die nachfolgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.