Teilnahmebedingungen Löwenherz 2020

TEILNAHMEBEDINGUNGEN AKTION LÖWENHERZ

Teilnahmebedingungen bei Neckaralb Live

Die Radio Neckaralb Live GmbH + Co. KG, Obere Wässere 6-8, 72764 Reutlingen (nachfolgend: „Neckaralb Live“) führt Gewinnspiele ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch. Neckaralb Live behält sich jedoch vor für einzelne Gewinnspiele separate Teilnahmebedingungen vorzusehen.

  1. Veranstalter; Auslobender

(1) Veranstalter des Gewinnspiels „Löwenherz“ ist die Neckaralb Live GmbH + Co. KG, Obere Wässere 6-8, 72764 Reutlingen (nachfolgend „Neckaralb Live“ genannt).

(2) Der Gesamtgewinn beläuft sich auf 25.000 Euro. Gefördert werden gemeinnützige Vereine aus dem Zollernalbkreis. Pro Verein werden maximal 1.000 Euro zweckgebunden gespendet. Belaufen sich die Kosten für das vom Verein geplante Projekt unter 1.000 Euro, wird die entsprechende Summe zweckgebunden gespendet.  Der Gesamtgewinn wird von der Sparkasse Zollernalb, Friedrichstraße 3 72336 Balingen (nachfolgen „Sparkasse“ genannt) zur Verfügung gestellt.

Auslobende im Sinne von § 657 BGB ist die Sparkasse, welche während der Durchführung des Gewinnspiels von Neckaralb Live vertreten werden.

  1. Gewinnspiel

(1) Der Veranstalter führt im Zusammenhang mit dem Hörfunkprogramm von Radio Neckaralb Live, insbesondere im Internet, bei Veranstaltungen sowie dem Hörfunkprogramm selbst, das Gewinnspiel „Löwenherz“ (nachfolgend „Gewinnspiel“ genannt) durch, in dessen Rahmen spendenfähige Vereine, Stiftungen, Schulen, Kindergärten und sonstige Organisationen zur Förderung des Gemeinwohls (nachfolgend „Verein(e)“ genannt) spenden für Ihren Zweck einsammeln können.

(2) Im Zeitraum vom 16.11.2020 bis einschließlich zum 03.12.2020 (16.00Uhr) können sich Vereine aus dem Zollernalbkreis bei Neckaralb Live per Mail an deinechance@neckaralblive bewerben und begründen, warum gerade sie eine Förderung bekommen sollen, um welches konkretes Vorhaben es sich handelt und wie hoch die voraussichtlichen Finanzierungskosten sind..

(3) Eine Jury, bestehend aus Vertretern von Neckaralb Live und der Sparkasse wählt am 04.12.2020 die besten 25 Projekte aus. Vorausgesetzt die Finanzierungskosten pro Projekt liegen über oder gleich 1.000 Euro, würde der Gesamtbetrag in Höhe von 25.000 Euro ausgeschüttet. Die Spenden gehen direkt auf das Vereinskonto und sind zweckgebunden.

(4) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Ansprüche der Vereine gegen den Veranstalter oder die Sparkasse sind in diesem Fall ausgeschlossen.

  1. Ausgelobte Gewinne; Ermittlung des Gewinners

(1) Während dem Zeitraum vom 16.11.2020 bis einschließlich 03.12.2020 (16.00 Uhr) werden die verschiedenen Projekte Online und On Air vorgestellt. Die Jury wählt am 04.12.2020 die Gewinnerprojekte aus. Am 05./06.12.2020 werden die Gewinnerprojekte im Radio vorgestellt.

(2) Die Spenden der Sparkasse sind bis zu einem maximalen Betrag von 25.000 Euro gedeckelt. Wie sich diese Summe verteilt, ist abhängig von den im Zeitraum vom 16.11.2020 bis einschließlich 03.12.2020 (16.00 Uhr) eingereichten und von der Jury ausgewählten Projekten.

  1. Teilnahmeberechtigte Vereine; Teilnahme

(1) Am Gewinnspiel können Vereine teilnehmen, deren Vereinszweck auf die Förderung des Gemeinwohls im Zollernalbkreis und deren Einwohner gerichtet ist,deren Vereinssitz im Zollernalbkreis liegt und spendenfähig sind . Vereine mit politischem Vereinszweck sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Der Veranstalter und die Sparkasse sind berechtigt, einen Verein ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

(3) Jeder Verein kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.

(4) Ein Verein kann durch eine natürliche Person, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat (nachfolgend „Teilnehmer“), per Post oder Email an den Veranstalter oder über die Internetauftritte der Sparkasse oder des Veranstalters unter www.neckaralblive.de zur Teilnahme angemeldet werden.

(5) Mitarbeiter des Veranstalters oder der Sparkassen können keine Teilnehmer sein.

(6) Wird ein Verein durch mehrere Teilnehmer angemeldet, so ist der Veranstalter berechtigt, ausschließlich die Anmeldung des zeitlich ersten Teilnehmers zu berücksichtigen oder den Verein insgesamt von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.

(7) Für die erfolgreiche Anmeldung des Vereins am Gewinnspiel hat der Teilnehmer bei der Anmeldung seinen Namen, die Telefonnummer und Email-Adresse unter der er erreichbar ist, Namen, Anschrift und Ansprechpartner des Vereins, sowie die Bankverbindung anzugeben.

  1. Auszahlung des Gewinns

(1) Der Verein erhält im Laufe der KW 50 und 51 des Jahres 2020 die Spende von der Sparkasse überwiesen. Eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung ist der Sparkasse bis Ende Dezember 2020 auszustellen.

(2) Als Zahlungsempfänger kann nur der Verein gelten. Die Spende wird nicht auf ein Konto einer Privatperson angewiesen.

  1. Personenbezogene Daten, Einwilligung

(1) Mit der Anmeldung des Vereins willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers, insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift, für die Durchführung des Gewinnspiels erhebt, speichert, nutzt oder auf sonstige Weise verwendet. Die Einwilligung des Teilnehmers ist jederzeit frei widerruflich.

(2) Nach Beendigung des Gewinnspiels wird der Veranstalter die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unverzüglich löschen.

(3) Der Teilnehmer willigt ferner ein, dass sein Name im Falle eines Gewinns des von ihm angemeldeten Vereins, insbesondere im Hörfunkprogramm des Veranstalters und auf dessen Internetseiten, durch den Veranstalter genannt wird.

(4) Der Teilnehmer willigt ein, dass der Veranstalter oder ein von ihm beauftragter Dritter im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels Tonaufnahmen vom Teilnehmer fertigt und dass diese Tonaufnahmen vom Veranstalter im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel in dessen Hörfunkprogramm ausgestrahlt, in seine Internetseiten eingebunden oder auf sonstige Weise veröffentlicht werden.

  1. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Jeder Teilnehmer erkennt mit seiner Teilnahme an dem Gewinnspiel die nachfolgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.