TEILNAHMEBEDINGUNGEN FRÜHSTÜCKS-DREIER 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FRÜHSTÜCKS-DREIER 

 

Teilnahmebedingungen bei Neckaralb Live

Die Radio Neckaralb Live GmbH + Co. KG, Obere Wässere 6-8, 72764 Reutlingen (nachfolgend: „Neckaralb Live“) führt Gewinnspiele ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch. Neckaralb Live behält sich jedoch vor, für einzelne Gewinnspiele separate Teilnahmebedingungen vorzusehen.

  1. Veranstalter; Auslobender

(1) Veranstalter des Gewinnspiels „Der Frühstücks-Dreier“ ist die Neckaralb Live GmbH + Co. KG, Obere Wässere 6-8, 72764 Reutlingen (nachfolgend „Neckaralb Live“).

(2) Der Gewinn (30,- Euro für max. 30 Hörer) wird durch die Bumüller GmbH & Co. Backbetriebe KG, Brunnenstraße 4-6, 72379 Hechingen (nachfolgend „Sternenbäck“) zur Verfügung gestellt. Auslobende im Sinne von § 657 BGB ist Sternenbäck, welche während der Durchführung des Gewinnspiels von Neckaralb Live vertreten wird.

  1. Gewinnspiel

(1) Der Veranstalter führt im Zusammenhang mit dem Hörfunkprogramm von Radio Neckaralb Live, insbesondere im Internet, bei Veranstaltungen sowie dem Hörfunkprogramm selbst, das Gewinnspiel „Der Frühstücks-Dreier“ (nachfolgend „Gewinnspiel“) durch, in dessen Rahmen HörerInnen in 3 Spielrunden tgl. die Möglichkeit haben, einen der Gewinne zu erhalten.

(2) Im Zeitraum vom 09.03.2020 bis einschließlich zum 27.03.2020 findet das Gewinnspiel mit max. 45 Spielrunden à 3 Spielrunden am Morgen statt.

(3) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Ansprüche der HörerInnen gegen den Veranstalter oder Sternenbäck sind in diesem Fall ausgeschlossen.

(4) Der jeweilige Spielmodus wird im Programm von Neckaralb Live und/oder auf der Internetseite neckaralblive.de und/oder facebook.com/neckaralblive bekannt gegeben.

Sofern eine Teilnahme per Anruf möglich ist, können – mit Ausnahme der Verwendung einer kostenfreien Nummer (0800) – Kosten für den Teilnehmer entstehen. Neckaralb Live wird daher auf etwaig entstehende Kosten jeweils gesondert deutlich hinweisen.

  1. Ausgelobte Gewinne; Ermittlung des Gewinners

(1) Während dem Zeitraum vom 09.03.2020 bis einschließlich zum 27.03.2020 rufen HörerInnen nach Aufforderung in insgesamt 45 Spielrunden an.

(2) Eine Jury, bestehend aus Vertretern von Neckaralb Live und Sternenbäck, wählten im Vorfeld des Gewinnspiels die 30 gewinnenden Spielrunden aus.

(3) Alle GewinnerInnen erhalten den Gutschein durch Neckaralb Live.

(4) Es werden max. 30 Gutscheine zum Wert von 30,00 € im Zeitraum des Gewinnspiels ausgelobt.

  1. Teilnahmeberechtigte, Teilnahme

( 1) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Eine Person darf nur ein Mal pro Gewinnspiel teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von Neckaralb Live und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Kooperationspartner dieses Gewinnspiels. Der Teilnahmeausschluss gilt auch für Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und deren Angehörige.

(2) Neckaralb Live hat das Recht, Teilnehmer von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen bei einem Verdacht der Manipulation sowie bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Hierunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer sowie der Angabe von falschen Daten in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt oder übergeben, auch wenn die sonstigen Voraussetzungen dafür vorliegen. Neckaralb Live ist in diesen Fällen auch berechtigt, ausgezahlte Gewinne nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

(3) Für die erfolgreiche Anmeldung des Teilnehmers am Gewinnspiel hat der Teilnehmer bei dem Anruf seinen Namen, seine Anschrift, die Telefonnummer und Email-Adresse, unter der er erreichbar ist, anzugeben.

  1. Auszahlung des Gewinns

Der jeweilige Gewinn wird im Programm von Neckaralb Live und/oder auf neckaralblive.de und/oder facebook.com/neckaralblive bekannt gegeben. Weicht die Gewinnbeschreibung in der Moderation von der konkreten Beschreibung im Internet oder auf Facebook ab, so ist nur die Beschreibung im Internet/auf Facebook verbindlich.

Sofern ein Gewinn vom Teilnehmer bei Neckaralb Live abzuholen ist, erfolgt die Übergabe des Gewinns nur bei Vorlage eines Personalausweises oder bei Vorlage eines sonstigen Nachweises, aus dem eindeutig hervorgeht, dass es sich um den Gewinner bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person handelt. Der Gewinn ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe abzuholen. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Abholung entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.

Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich.

Den Gewinn erhalten nur Teilnehmer, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der Gewinn wird zurückgefordert, wenn sich nach der Auszahlung/Übergabe herausstellt, dass die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen, insbesondere in den Fällen der Ziffer 4.

 

  1. Personenbezogene Daten, Einwilligung

(1) Mit der Anmeldung /  dem Anruf des Hörers / der Hörerin willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers, insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift, für die Durchführung des Gewinnspiels erhebt, speichert, nutzt oder auf sonstige Weise verwendet. Die Einwilligung des Teilnehmers ist jederzeit frei widerruflich.

(2) Nach Beendigung des Gewinnspiels wird der Veranstalter die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unverzüglich löschen.

(3) Der Teilnehmer willigt ferner ein, dass sein Name im Falle eines Gewinns des von ihm angemeldeten Vereins, insbesondere im Hörfunkprogramm des Veranstalters und auf dessen Internetseiten, durch den Veranstalter genannt wird.

(4) Der Teilnehmer willigt ein, dass der Veranstalter Neckaralb Live, Sternenbäck oder ein von ihnen beauftragter Dritter im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen von den Teilnehmern anfertigt und dass diese Ton, Foto- oder Filmaufnahmen vom Veranstalter oder Sternenbäck im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel in dessen Hörfunkprogramm ausgestrahlt, in deren Internetseiten eingebunden oder auf sonstige Weise veröffentlicht werden.

  1.   Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel, Haftung

(1) Jede Änderung und/oder Ergänzung dieser Teilnahmebedingungen bedarf der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere auch aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalt, erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.

(2) Sollte eine oder mehrere Regelungen der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der mangelhaften Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt auch bei einer Regelungslücke.

(3) Die Haftung von Neckaralb Live für falsche Aussagen im Rahmen des Gewinnspiels ist ausgeschlossen, es sei denn, Neckaralb Live bzw. ein Erfüllungsgehilfe von Neckaralb Live handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

Jeder Teilnehmer erkennt mit seiner Teilnahme am Gewinnspiel die nachfolgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.