Teilnahmebedingungen „Die zweite Chance für Euer Geschenk“

TEILNAHMEBEDINGUNGEN AKTION Die Zweite Chance für Euer Geschenk

 

Teilnahmebedingungen bei Neckaralb Live

Die Radio Neckaralb Live GmbH + Co. KG, Obere Wässere 6-8, 72764 Reutlingen (nachfolgend: „Neckaralb Live“) führt die Verlosungs- bzw. -Versteigerungsaktion ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch.

 

1   Veranstalter; Auslobender

(1) Veranstalter der Versteigerungsaktion „Die zweite Chance für Euer Geschenk“ ist die Neckaralb Live GmbH + Co. KG, Obere Wässere 6-8, 72764 Reutlingen (nachfolgend „Radio Neckaralb Live“ genannt).

(2) HörerInnen spenden ihre Geschenke, die sie nicht mehr benötigen, kostenlos für die Aktion „Die zweite Chance für Euer Geschenk“ von Radio Neckaralb Live, und damit an Radio Neckaralb Live.

(3) Der Verkaufspreis eines Geschenks ist individuell und wird im Versteigerungsmodus festgelegt. Der Höchstbietende erhält dabei den Zuschlag und erstellt dadurch einen Spendenbetrag X Euro für die gemeinnützige Einrichtung seiner Wahl. Der Startpreis wird bei jedem Geschenk On Air und / oder auf Facebook bekannt gegeben

Auslobende im Sinne von § 657 BGB ist Neckaralb Live.

 

2   Versteigerung, Eigentumsübereignung

(1) Der Veranstalter führt im Zusammenhang mit dem Hörfunkprogramm von Radio Neckaralb Live, insbesondere im Internet, bei Veranstaltungen sowie dem Hörfunkprogramm selbst, die Aktion „Die zweite Chance für Euer Geschenk“ (nachfolgend „ZweiteChance“ genannt) durch, in dessen Rahmen spendenfähige Vereine, Stiftungen, Schulen, Kindergärten und sonstige Organisationen zur Förderung des Gemeinwohls (nachfolgend „Verein(e)“ genannt) Spenden für ihren guten Zweck erhalten können.

(2) Im Zeitraum vom 28.12.2020 bis einschließlich zum 05.01.2021 können HörerInnen Ihre Geschenke zur Versteigerung über Neckaralb Live anbieten (nachfolgend „GeschenkgeberInnen“ genannt) und durch Versteigerungsrunden werden die Geschenke an Dritte veräußert.

(3) Geschenke werden von den GeschenkgeberInnen an den Meistbietenden (nachfolgend „GeschenknehmerInnen“ genannt) per Postsendung zugeschickt. Einsendeschluss ist der 31.01.2021.

(4) Durch das Zusenden des Geschenkes vom Geschenkgeber/der Geschenkgeberin ist das Eigentum nach § 929 BGB vollständig an den Meistbietenden übertragen, damit dieser die Erlöse des Geschenkes zu Zwecken diese Aktion verwenden kann. Bereits mit der Anmeldung seines Geschenks stimmt der Geschenkgeber/die Geschenkgeberin zu, dass das Eigentum nach § 929 BGB vollständig an den Meistbietenden übertragen wird.

(5) Der Meistbietende wählt spätestens am 10.01.2021 den Verein seiner Wahl aus, der den Erlös aus dem Kauf als Spenden erhält. Die Spenden gehen direkt auf das Vereinskonto.

(4) Der Veranstalter behält sich vor, das Versteigungsspiel / Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Ansprüche der HörerInnen oder der Vereine gegen den Veranstalter sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

3   Ausgelobte Artikel; Ermittlung des Käufers

(1) Während dem Zeitraum vom 28.12.2020 bis einschließlich zum 08.01.2021 werden die verschiedenen von HörerInnen gestifteten Geschenke Online und On Air vorgestellt. Der Startpreis wird hiermit von den MitarbeiterInnen von Radio Neckaralb Live festgelegt und die Versteigerung im Programm von Radio Neckaralb Live bekanntgeben.

(2) Die Abgabe eines Gebots für das versteigerte Geschenk kann in jeder Spielrunde am Telefon gemacht werden – und jederzeit online per E-Mail (Studio@neckaralblive.de), Facebook, Instagram oder WhatsApp (07121 9 45 88 99). Der/die Höchstbietende erhält dabei den Zuschlag für das jeweilig angebotene Geschenk.

(3) Die bei der Aktion eingenommenen Beträge durch den Verkauf der Geschenke werden als Spende an gemeinnützige Vereine verteilt. Die gemeinnützigen Vereine werden eigenständig vom Geschenknehmer gewählt und erhalten ihre Spende bis spätestens zum 17.01.2021.

(4) Durch das Abgeben eines Gebots bei einer Versteigerungsrunde wird ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach § 433 BGB geschlossen. Ein Widerruf ist nicht möglich.

 

4   Teilnahmeberechtigte; Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Eine Person darf nur einmal pro Gewinnspiel teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von Neckaralb Live und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Kooperationspartner dieses Gewinnspiels. Der Teilnahmeausschluss gilt auch für Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und deren Angehörige.

(2) Neckaralb Live hat das Recht, Teilnehmer von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen bei einem Verdacht der Manipulation sowie bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Hierunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer sowie der Angabe von falschen Daten in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt oder übergeben, auch wenn die sonstigen Voraussetzungen dafür vorliegen. Neckaralb Live ist in diesen Fällen auch berechtigt, ausgezahlte Gewinne nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

(3) Für die erfolgreiche Anmeldung des Teilnehmers am Gewinnspiel hat der Geschenkgeber sowie der Geschenknehmer im Zeitraum der Aktion seinen Namen, seine Anschrift, die Telefonnummer und Email-Adresse, unter der er erreichbar ist, anzugeben.

 

5   Auszahlung und Übergabe des Geschenks / Gewinns

Der Kaufpreis muss vom Geschenknehmer an den Verein seiner Wahl in bar oder per Überweisung übergeben und ein Beweis dessen an Radio Neckaralb Live übermittelt werden. Danach erhält dieser sein ersteigertes Produkt per Post vom Geschenkgeber. Die Versandkosten trägt der Geschenkgeber. Alternativ kann das Geschenk, nach Absprache zwischen Geschenkgeber und Geschenknehmer und damit dem Einverständnis des Geschenknehmers, auch direkt übergeben werden.

Das Geschenk bleibt solange Eigentum des Geschenkgebers, bis die vollständige Bezahlung nachgewiesen bzw. ausgeführt ist.

Der jeweilige Verkauf /Gewinn wird im Programm von Neckaralb Live und/oder auf neckaralblive.de und/oder facebook.com/neckaralblive bekannt gegeben. Weicht die Artikelbeschreibung in der Moderation von der konkreten Beschreibung im Internet oder auf Facebook ab, so ist nur die Beschreibung im Internet/auf Facebook verbindlich. Durch Abgabe eines Angebots während einer Versteigerungsrunde wird ein Kaufvertrag nach § 433BGB geschlossen, ein Wiederruf ist ausgeschlossen.

Sofern ein Geschenk / Gewinn vom Teilnehmer beim Geschenkgeber abzuholen ist, erfolgt die Übergabe des Artikels nur bei Vorlage eines Personalausweises oder bei Vorlage eines sonstigen Nachweises, aus dem eindeutig hervorgeht, dass es sich um den Geschenknehmer bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person handelt. Der Gewinn ist bis zum 31.01.2020 zu verschicken bzw. binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Gewinns abzuholen. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Abholung/Zusendung entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.

Eine Auszahlung des Geschenks in bar, in andere Sachwerte, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich.

Den Gewinn erhalten nur TeilnehmerInnen, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Das verkaufte Geschenk wird zurückgefordert, wenn sich nach der Auszahlung/Übergabe herausstellt, dass die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen, insbesondere in den Fällen der Ziffer 4.

 

6   Personenbezogene Daten, Einwilligung

Der Geschenkgeber willigt mit Teilnahme an der Aktion ein, sein Geschenk an den/die Höchstbietende(n) per Post zu schicken und die dafür nötigen personenbezogenen Daten danach umgehend zu löschen.

(1) Mit der Anmeldung des Geschenks bzw. des Gebots willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter die für die Durchführung der Aktion erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers, insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift, für die Durchführung der Aktion erhebt, speichert, nutzt, an für die Aktion relevante Dritte weiter gibt (Geschenkgeber) oder auf sonstige Weise verwendet. Die Einwilligung des Teilnehmers ist jederzeit frei widerruflich.

(2) Nach Beendigung der Aktion wird der Veranstalter die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unverzüglich löschen. Auch der Geschenkgeber ist in der Pflicht, die personenbezogenen Daten des Geschenknehmers nach Beendigung der Aktion zu löschen.

(3) Der Teilnehmer willigt ferner ein, dass sein Name im Falle eines Gewinns bzw. Kaufs eines Geschenks, insbesondere im Hörfunkprogramm des Veranstalters und auf dessen Internetseiten, durch den Veranstalter genannt wird.

(4) Der Teilnehmer willigt ein, dass der Veranstalter oder ein von ihm beauftragter Dritter im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels Tonaufnahmen vom Teilnehmer fertigt und dass diese Tonaufnahmen vom Veranstalter im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel in dessen Hörfunkprogramm ausgestrahlt, in seine Internetseiten eingebunden oder auf sonstige Weise veröffentlicht werden.

 

7   Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Jeder Teilnehmer erkennt mit seiner Teilnahme an der Aktion die nachfolgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.