Strafbefehle wegen ausgelaufener Biogasanlage beantragt

Im Fall der in Engstingen ausgelaufenen Biogasanlage hat die Tübinger Staatsanwaltschaft jetzt Strafbefehle beantragt. Den beiden 35 und 72 Jahre alten Verantwortlichen wird vorgeworfen, die Anlage trotz bei der Abnahme festgestellter Mängel befüllt zu haben. Im Januar 2017 liefen 1,5 Millionen Liter Gülle aus und hatten Straßen, Keller und einen Bachlauf verschmutzt. Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis hin zu 5 Jahren Haft, verhandelt wird am Amtsgericht Münsingen.