Stadtwerke Metzingen: Kunden müssen im Dezember nichts überweisen

Die Kunden der Stadtwerke Metzingen profitieren von der Energiekostenhilfe des Bundes. Sie müssen im Dezember für Gas und Wärme nichts überweisen. Die Stadtwerke werden auch nichts von Kunden abbuchen, bei denen sie eine Einzugsermächtigung haben. Sollte jemand doch überweisen, wird es in der Jahresabrechnung Ende Januar gutgeschrieben. Die Stadtwerke Metzingen selbst haben vom Bund übrigens noch kein Geld gesehen.