Stadt Reutlingen weist auf Widerspruchsrecht hin

Die Stadt Reutlingen weist auf das Widerspruchsrecht hin, dass jeder geltend machen kann, der keine persönlich adressierte Wahlwerbung vor der Europa- und Kommunalwahl wünscht. Die Stadt darf in den sechs Monaten vor einer Wahl Gruppenauskünfte an Parteien übermitteln, die dann nach einem Monat gelöscht werden müssen. Wer dagegen Widerspruch einlegen möchte, kann das beim Bürgeramt Reutlingen, der Außenstelle Orschel-Hagen oder bei den Bezirksämtern machen.