Sperrfrist für das Ausbringen von Stickstoff-Dünger im Kreis Reutlingen um zwei Wochen verschoben

Die Landwirte im Kreis Reutlingen dürfen Grünflächen noch bis zum 15. November düngen. Die Landkreisverwaltung teilte mit, dass die Sperrfrist für das Ausbringen von Stickstoff-Dünger um zwei Wochen verschoben wurde; sie dauert damit bis zum 14. Februar. Für Kompost und Kuhmist gelten andere Fristen. Alle Düngeauflagen können auf der Webseite des Kreislandwirtschaftsamts eingesehen werden.