Sozialministerium gibt Einzelheiten zum Lockdown bekannt

Das Sozialministerium gibt Einzelheiten zum morgen, 16.12.20, beginnenden Lockdown bekannt. Erlaubt ist demnach im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen Sport im Freien zwischen 5 Uhr und 20 Uhr. Das ist zusammen mit einer Person aus einem fremden Haushalt erlaubt. Es ist immer erlaubt, mit dem Hund hinauszugehen. Wer Minderjährige betreut oder hilfsbedürftige Personen pflegt, darf das jederzeit.