Gegen Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer wird jetzt doch nicht ermittelt. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit. Palmer war mit seinem E-Bike im Wahlkampf unterwegs gewesen, das Versicherungskennzeichen war abgelaufen gewesen. Palmer hatte ein grünes Kennzeichen, und kein vorgeschriebenes schwarzes Kennzeichen. Ein Unbekannter hatte ihn in Ostrach im Kreis Sigmaringen, wo das E-Bike stand, angezeigt. Palmer hatte der Polizei vor Ort nachgewiesen, dass ein Versicherungsschutz besteht, er hatte nur noch nicht das neue Kennzeichen angebracht. Palmer droht jetzt höchstens noch die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld.