Gut dreieinhalb Jahre nach der Ballonhavarie bei Bad Niedernau bleiben die Ermittlungen eingestellt. Zwar hatte die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung erklärt, mit Blick auf die Wetterdaten hätte der Ballonpilot nicht starten dürfen. Die Staatsanwälte bewerten das anders: Das schwere Gewitter und der abrupte Wetterumschwung seien so nicht vorhersehbar gewesen. Bei der Bruchlandung waren zwei der neun Passagiere schwer verletzt worden.