E-Scooter werden mitten auf Geh- und Radwegen abgestellt: Darüber ärgern sich viele Bürger in Reutlingen. Deshalb will der Verkehrsausschuss des Gemeinderats die sogenannte Parkpflicht umkehren. Es werden nicht mehr Zonen ausgewiesen, in denen das Abstellen der E-Roller verboten ist, sondern Zonen, in denen sie geparkt werden müssen. Wenn nicht, läuft der Gebührenzähler weiter. Außerdem soll der Anbieter für jeden E-Scooter eine Gebühr von 120 Euro pro Jahr zahlen.