Für den Mord an einer früheren Tübinger Lehrerin muss ihr Ex-Lebensgefährte eine lebenslange Haftstrafe absitzen. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist ausgeschlossen. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt das Urteil in dem Fall. Der Ex der Frau hatte 2023 einen Bekannten angeheuert, der die Frau auf der Autobahn abfing und erschoss. Im Mai vor einem Jahr hatte eine Demo an den Fall erinnert.