IHK Reutlingen fordert großzügige Regelung für Wiedereröffnung von Gaststätten

Die IHK Reutlingen fordert eine großzügige Regelung bei der Öffnung der Gaststätten ab Montag, 18.05.2020. Der IHK-Tourismusexperte Miklautz sagte, dass die Gaststätten nur im Außenbereich und nur mit Abstandsregeln öffnen dürfen. Die Wirte könnten trotzdem etwas mehr Umsatz machen, wenn sie die Flächen erweitern könnten. Dann könnten sie mehr Tische und Stühle aufstellen. Schon vergangenes Jahr hat es nach Worten von Miklautz Beispiele gegeben, dass solche Erlaubnisse unbürokratisch möglich sind.