Schutz seltener Vogelarten mit Zutrittsverbot in Rottenburg

Zum Schutz seltener Vogelarten gilt ab April in zwei Gebieten bei Rottenburg ein Zutrittsverbot. Die Gebiete zwischen dem Heuberg und Wendelsheim sowie zwischen Wurmlingen und dem Baggersee Bischoff dürfen dann abseits von Wegen nicht betreten und befahren werden; Hunde sind an der kurzen Leine zu führen. Grund ist der Schutz der Vögel zur Brutzeit. Das Verbot gilt bis zum 15. Juli.