Eine Schlägerei um einen Parkplatz hat das Reutlinger Amtsgericht beschäftigt. Ein Kleinunternehmer hatte seinen Lieferwagen auf einem reservierten Parkplatz abgestellt. Eine Behördenmitarbeiter hatte ihn deshalb zur Rede gestellt. Dann flogen Fäuste. An diesem Tag waren genug Parkplätze frei. Das Gericht konnte nicht klären, wer zuerst zugeschlagen hatte. Es stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.