Samstagsfahrverbote ab Juli

Vom 1. Juli bis zum 31. August muss sich der Lkw-Verkehr erneut auf Samstagsfahrverbote einstellen. Davon sind auch Autobahnstrecken in der Region Neckar-Alb betroffen. Die Regelung gilt bundesweit zwischen 7 und 20 Uhr. Hier bei uns sind die A8 zwischen Karlsruhe und München und die A81 zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Gärtringen betroffen. Mit dem Fahrverbot soll der Ferienreiseverkehr während der Sommerferien auf besonders belasteten Strecken reibungsloser fließen.