Reutlingen: Wirt und Konzertveranstalter zu Geldstrafe verurteilt

Ein Reutlinger Wirt und Konzertveranstalter ist zu rund 16.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er Personal nicht ordentlich zur Sozialversicherung angemeldet hat. Dem Fiskus entgingen laut Staatsanwaltschaft 25.000 Euro Sozialabgaben. Vor Gericht gab der Angeklagte alles zu und sagte, er habe einen Fehler gemacht. Er legte keine weiteren Rechtsmittel ein und nahm das Urteil an.