Reutlinger Amtsgericht spricht Arzt frei

Das Reutlinger Amtsgericht hat einen Krankenhausarzt vom Vorwurf der Freiheitsberaubung freigesprochen. Der Internist hatte vor vier Jahren eine Patientin gegen ihren Willen in eine Psychiatrie bringen lassen. Nach seiner Darstellung bestand die Gefahr, dass sie sich etwas antun könne. Er hatte eigens bei einer Fachklinik angerufen. Dort erhielt er den Rat, die Frau aus Fürsorge einzuweisen. Das ließ das Gericht gelten.