Reutlinger AfD-Funktionär scheitert mit Widerspruch vor Gericht

Ein Reutlinger AfD-Funktionär ist mit einem Widerspruch gegen ein Bußgeld vor Gericht gescheitert. Hansjörg Schrade soll 150 Euro zahlen, weil er nach Überzeugung der Richterin letztes Jahr am ersten Weihnachtstag bei einem „Lichterspaziergang“ dabei war. Nach einem Bericht im „Generalanzeiger“ sagt Schrade selbst, dass er nicht bei einem verbotenen Coronaprotest war. Er will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.