Reutlingen: Stallpflicht angeordnet

Damit sich die Geflügelpest nicht in und um Reutlingen ausbreitet, hat der Landkreis Stallpflicht angeordnet. Diese gilt für gewerbliche und private Geflügelhalter. Wie das Landratsamt mitteilte, gibt es aber auch Alternativen zur Stallpflicht, zum Beispiel Vogelschutznetze. Wichtig sei, dass Tiere nicht in Kontakt mit Wildvögeln kommen. Anfang Januar waren in Tübingen erstmals mehrere Fälle der Geflügelpest aufgetreten.