Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Daran hat die Agentur für Arbeit Reutlingen erinnert. Die Beschäftigungsdaten müssen bis spätestens den 31. März an die für ihn zuständige Agentur für Arbeit gemeldet werden. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, wird eine sogenannte Ausgleichsabgabe fällig.