Im Prozess um den Doppelmord von Albstadt im vergangenen Dezember hat das Gericht in Hechingen die Höchststrafe verhängt. Es verurteilte den Angeklagten zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren nicht möglich. Nach der Haft kann Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Der Mann hatte laut Geständnis seine Nichte und deren Freund umgebracht.