Niedrigwasser in Tübingen und Zollernalbkreis

An den Flüssen, Bächen und Seen in der Region Neckar-Alb sind die Wasserstände niedrig. Das Landratsamt Tübingen hat mit einer Verfügung verboten, Wasser für den privaten Gebrauch aus Oberflächengewässern abzuleiten. Die Verfügung gilt bis 30. September. Der Zollernalbkreis hat eine solche Verfügung angekündigt. Zunächst hat er nur an die Bürger appelliert, Brunnen und Flüsse nicht anzuzapfen.