Eigentlich hätte er für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis müssen. Aber dank des neuen Cannabisgesetzes fällt die Strafe für einen Drogendealer aus Metzingen um ein Jahr kürzer aus. Es geht um mehr als 30 Fälle von Drogenhandel. Der Mann hatte gegen das erste Urteil Berufung eingelegt. Der Bundesgerichtshof urteilte jetzt, dass in einigen Fällen nur der Kauf und nicht der Verkauf der Drogen nachgewiesen werden konnte – und da greift das neue Gesetz. Auch die Geldstrafe ist jetzt niedriger.