Neue Zutrittsregeln im Tübinger Hallenbad

Im Tübinger Hallenbad gelten ab sofort neue Zutrittsregeln. Die Stadtwerke wählen die Möglichkeit in der Coronaverordnung, eine 2G-Regel anzuwenden. Das bedeutet, dass Badegäste nur noch mit einem Impfnachweis oder einer Bescheinigung über eine überstandene Coronainfektion ins Hallenbad dürfen. Dies gilt nicht mehr, sobald eine Corona-Warnstufe in Kraft tritt.