Neue Verfügung für Tübinger Vogelschutz

Das Landratsamt Tübingen hat eine Verfügung für den Vogelschutz erlassen. In einigen Gebieten bei Rottenburg dürfen vom 1. April an Spaziergänger die Wege nicht verlassen und müssen Hunde an die kurze Leine nehmen. Eine Fläche ist zwischen dem Heuberg und der Straße zwischen Rottenburg und Wendelsheim. Die andere ist zwischen dem Baggersee Bischoff und der Straße zwischen Rottenburg und Wurmlingen. Dort brüten seltene Rebhühner und Kiebitze.