Neue Quarantäne-Verordnung für Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt eine neue Quarantäne – Verordnung. Gesundheitsminister Lucha teilte mit, dass jeder 10 Tage in Quarantäne muss, der aus dem Ausland einreist. Frühestens nach fünf Tagen darf ein Test gemacht werden. Wenn er negativ ist, endet die Quarantäne. Grund für die neuen Regeln ist, dass Corona-Symptome meist fünf Tage nach der Ansteckung auftreten und spätestens 10 Tage danach.