Neue Maßnahmen für Reutlingen erst nach Urteilsbegründung

Das Regierungspräsidium Tübingen äußert sich noch nicht zu neuen Luftreinhaltemaßnahmen für Reutlingen. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs betont das Regierungspräsidium, dass bereits viel umgesetzt werde, um die Stickstoffdioxidwerte in Reutlingen zu verringern. Welche Maßnahmen darüber hinaus ergriffen werden, prüfe man erst, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Der VGH fordert eine weitere Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen.